Präambel
Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil sieht sich als Organisation zur Vernetzung und Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Antifaschismus, Antikapitalismus und Antirassismus; soziale Gerechtigkeit; Gleichstellung der Geschlechter und der sexuellen Identitäten; Schutz, Integration und Inklusion gesellschaftlicher Minderheiten; Solidarität, Basisdemokratie und Tierschutz orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil. Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil ist die Jugendorganisation der Partei Bündnis 90/DlE GRÜNEN Rottweil.
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil (GJRW).
(2) Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil ist der angegliederte Jugendverband von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Rottweil. Sie ist inhaltlich und organisatorisch selbstständig. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf den Landkreis Rottweil.
(3) Sitz der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil ist Rottweil.
§2 Aufgaben und Ziele
(1) Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil stellt sich die Aufgabe, durch politische Schulungs-, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Jugendliche zu informieren, zu interessieren und mobilisieren.
(2) Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Initiativen, Interessengruppen und sonstigen Organisationen außerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden von der Organisation angestrebt.
(3) Die politischen Ziele der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil können durch ein Selbstverständnis noch näher definiert werden.
(4) Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil vertritt ihre Ziele und Grundsätze innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN entsprechend den geltenden Beschlüssen.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil kann jede natürliche Person bis zum vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil bekennt.
Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg aus dem Landkreis Rottweil sind Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil und umgekehrt.
(2) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer in allen Organisationen, die zu Bündnis 90/DIE GRÜNEN zählen, ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil und in einer faschistischen Organisation oder einer Burschenschaft schließen sich aus.
(3) Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der GRÜNEN JUGEND oder bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des Antrags kann das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg angerufen werden.
(4) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil zu bekleiden.
(5) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, durch Vollendung des 28. Lebensjahres, oder mit dem Tod.
(6) Der Austritt aus der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil ist schriftlich mitzuteilen.
(7) Gegen ein Mitglied, das gegen die Geschäftsordnung oder die Grundsätze der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil verstößt, kann jedes Mitglied der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil Ausschluss beantragen.
Über diesen Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Das entsprechende Mitglied ist hier nicht stimmberechtigt. Vor der Abstimmung ist das betroffene Mitglied schriftlich auf den es betreffenden Ausschlussantrag hinzuweisen. Die Benachrichtigung muss spätestens eine Woche vor der Abstimmung erfolgen.
(8) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern der GRÜNEN JUGEND ist ausdrücklich erwünscht.
§4 Gliederung und Aufbau
(1) Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
(2) Ziel der inneren Organisation der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil ist es, Basisdemokratie mit effektivem, zukunftsorientiertem politischem Handeln zu verbinden.
(3) Organe der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil sind die Mitgliederversammlung (MV) und der Vorstand.
(4) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit mit einer 2/3-Mehrheit ausschließen oder festlegen, dass nur Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil Stimmrecht haben.
(5) Die Mitgliederversammlung und der Vorstand müssen ihre Beschlüsse in einem Protokoll festhalten, das für alle Mitglieder zugänglich sein muss.
(6) Die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil versucht, sich wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat in lockerer Runde und ohne Formalia zu treffen. Diese Treffen können, müssen aber nicht im Tagungsraum stattfinden und können generell (fast) alle Themen beinhalten. Die Organisation dieser Treffen ist offen.
§5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per E-Mail) oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 2 Wochen einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss auf Verlangen von mindestens 1/3 der Mitglieder einberufen werden.
(2) Die Mitgliederversammlung
▪ bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJRW,
▪ nimmt Berichte entgegen,
▪ beschließt über eingebrachte Anträge,
▪ wählt und entlastet den Vorstand,
▪ wählt Projekt- und Fachbereichskoordinatorinnen,
▪ wählt und bestimmt Delegierte,
▪ wählt einen Kassenprüferin,
▪ beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
▪ berät und beschließt den Haushalt
▪ und nimmt jährlich den Kassenbericht entgegen.
(3) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches jedem Mitglied online und/oder per Mail zugänglich sein muss. Die Art und Weise, wie das Protokoll erstellt wird und wer dies tut, wird in der Mitgliederversammlung beschlossen. Der/die Schriftführer*in hat diese Aufgabe zu übernehmen, sofern sich niemand freiwillig findet.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Kreis Rottweil anwesend sind.
§6 Vorstand
(1) Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er vertritt die GRÜNE JUGEND Kreis Rottweil nach außen und vor der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
(2) Der komplette Vorstand wird für ein Jahr gewählt. Die Amtszeit endet durch Wahl eines neuen Vorstandes.
(3) Der Vorstand setzt sich aus einem/r Schriftführer*in (zuständig auch für Redelisten und E-Mail-Verkehr), einem/r Web-/Social-Media-Beauftragten, sowie einem/r Schatzmeister*in zusammen und kann auf Antrag um eine beliebige Anzahl von Beisitzer*innen erweitert werden. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt und erfüllen die Funktion der Sprecher*innen.
(4) Nicht Mitglied des Vorstands darf der/die Kassenprüferin sein.
(5) Der Vorstand ist gehalten, sein Mandat im Sinne der gesamten Gruppe auszuüben und muss auf Nachfrage der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen. Die Mitglieder des Vorstands können von der Mitgliederversammlung insgesamt oder einzeln durch eine absolute Mehrheit abgewählt werden.
(6) Der Vorstand muss insgesamt mindestens zu 50% aus FINT*-Personen bestehen. Sollte sich keine FINT*-Person für einen FINT*-Platz im Vorstand bewerben, kann der Platz durch Abstimmung der anwesenden FINT*-Personen geöffnet werden. Die Öffnung kann nur durch die Ankündigung der Kandidatur einer FINT*-Person bei einer weiteren, außerordentlichen, Mitgliederversammlung verhindert werden. Das Amt wird bis zu dieser nächsten, schnellstmöglich einzuberufenden, Mitgliederversammlung kommissarisch von den übrigen Vorstandsmitgliedern gleichermaßen ausgeführt.
(7) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtszeit aus, muss schnellstmöglich auf einer Mitgliederversammlung eine Nachwahl stattfinden. In der Übergangszeit wird das Amt kommissarisch von den
übrigen Vorstandsmitgliedern gleichermaßen ausgeführt. Die Amtszeit des nachgewählten Mitglieds endet mit der des übrigen Vorstandes.
(8) Wahlverfahren:
▪ Die Wahl des Vorstandes ist geheim. Alle Ämter werden in einzelnen Wahlgängen mit absoluter Mehrheit in der Mitgliederversammlung gewählt.
▪ Wird das Quorum einer absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen im ersten Wahlgang nicht erreicht, kann ein zweiter und dritter Wahlgang als Stichwahl zwischen den Stimmgleichen bzw. den zwei Bewerber*innen mit den meisten Stimmen durchgeführt werden.
▪ Erreicht der/die Bewerber*in im dritten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, so wird ausgelost, welcher der verbliebenen stimmgleichen Bewerber*innen das Amt übernimmt.
§7 Allgemeine Bestimmungen
(1) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(2) Diese Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert oder aufgehoben werden.
(3) Über eine Satzungsänderung kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung befunden werden. Entsprechende Änderungsanträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, dieser muss sie den Mitgliedern 3 Tage vor der Mitgliederversammlung zur Verfügung stellen.
(4) Bei ungeklärten Sachverhalten gilt ergänzend die Satzung der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg und die Satzung der GRÜNEN JUGEND Bundesverband.
§8 Auflösung
(1) Über die Auflösung kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung befunden werden. Die Auflösung muss mit einer 3/4 Mehrheit beschlossen werden. Stimmrecht haben nur Mitglieder.
(2) Das Restvermögen fällt dann, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, an Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Rottweil, mit der Auflage es für die Förderung der Jugend in der Partei zu verwenden.
§9 Schlussbestimmung
(1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 07.04.2021 in Kraft und wurde zuletzt durch die Mitgliederversammlung am 25.05.2021 geändert.